Das neue Mietkauf - System -
BFTS - Mietkauf-Ablauf
Und so gehts.....
1. Sie legen mit einem Architekten/ Immobilienunternehmen/ Bauunternehmen die Eckdaten zu ihrer Immobilie fest und lassen den Gesamtaufwand incl. aller Nebenkosten ermitteln.
2. Sie beantragen einen Anrechtsschein der BFTS über preiswertes Immobilieneigentum in Höhe von 10% des unter Pkt. 1 ermittelten Gesamtaufwandes
3. Sie erhalten einen Zulassungsbescheid von der BFTS und die Rechnung zum Erwerb des Anrechtsscheines.
4. Sie erwerben den Anrechtsschein über entweder:
- Einmalzahlung des Anrechtsscheinnennbetrages
oder
- Anzahlung eines Teilbetrages plus Leistung von Ratenzahlungen
5. Am 1. des Monats nach Zahlungseingang beginnt die Anwartschaftsphase.
6. Wenn der Anrechtsscheinnennbetrag voll eingezahlt ist, erfolgt die Aushändigung des Anrechtsscheines
7. Die Anwartschaftszeit endet mit Erreichen der entsprechenden Bewertungszahl. Die Bewertungszahl wird monatlich bekanntgegeben. Danach erfolgt die Zuteilung. Die Zuteilung erfolgt bei uns monatlich!
8. Erledigung aller erforderlicher Vorlaufmaßnahmen wie - Kaufvertrag Grund und Boden - Einholung erforderlicher Negativzeugnisse der Gemeinde, Wasserbehörden oder Bergbaubehörden - Grundbucheintragung
9. Zahlung Kaufpreis Grund und Boden bzw. Kaufpreis der Immobilie bei Bestandsimmobilien
10. Baudurchführung
11. Zahlung nach Baufortschritt
12. Bauendabnahme und Zahlung Restbetrag ( die Punkte 8 bis 12 werden durch die BFTS bzw. deren Beauftragte realisiert)
13. Abschluss des notariellen Mietkaufvertrages
14. Einzug in Ihre neue Immobilie
15. Zahlung des Mietkaufpreises in 298 Raten je 3,525 %o des Gesamtpreises.
z.B. Gesamtgestehungskosten 200.000 € = monatliche Mietkaufrate 705,00 €
Es können auch höhere Raten oder zusätzliche Einmalzahlungen bis zur vollen Höhe des Mietkaufpreises geleistet werden um damit die Laufzeit zu verkürzen.
16. Danach sind Sie voller Eigentümer einer lastenfreien Immobilie
Sie als Mietkaufinteressent können persönlich auf die Anwartschaftszeit, sowie auf die Höhe der monatlichen Mietkaufraten Einfluss nehmen und damit Ihre zukünftigen monatlichen Belastungen selbst über die jeweilige Variante wählen.
Sie haben nach Einzug in Ihre Immobilie in der Höhe gleich bleibende, moderate Mietkaufraten über die gesamte Laufzeit; die Immobilie ist lastenfrei; keine Darlehensverpflichtungen; selbst Harz IV könnte Ihnen die Freude am neuen Heim nicht vermiesen
Ist es nicht wunderbar, dass Sie doch noch Ihren Traum von den eigenen vier Wänden verwirklichen können, ohne sich zu verschulden?
Da hätte ich aber noch Fragen?
Hier können Sie uns Ihren Immobilienwunsch mitteilen.